Lofo-Verfahren

In Folge der Änderung des § 256 HGB im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetzes (siehe auch „BilMoG“) ist für Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr das Lofo-Verfahren (Lofo = lowest in - first out) nicht mehr zulässig (siehe auch „Bewertungsverfahren Vorräte“).

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