Negativkapital

Negativkapital bzw. negatives Eigenkapital entsteht, sobald die Schulden eines Un-ternehmens größer sind als seine Vermögensgegenstände. Anders ausgedrückt ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht. Die Differenz wird als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ als eigener Posten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (§ 268 Abs. 3 HGB). Der aktivische Ausweis des Fehlbetrags ist gleichbedeutend mit der bilanziellen Überschuldung. Eine Überschuldung im insol-venzrechtlichen Sinne muss damit nicht notwendiger Weise verbunden sein, ein Fehlbetrag kann jedoch auf diesen Umstand hinweisen (siehe auch „Überschuldung“).

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