Im Hinblick auf extern anfallende Nebenkosten stellt bei Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die Pauschalierung von Einzelkosten eine Besonderheit dar (Vereinfachung). Es werden keine Gemeinkosten im Pauschalverfahren zugerechnet, sondern vom Anfall her typische Einzelkosten, die gesondert gesammelt werden, erfasst. Zur Pauschalierung geeignete externe Kosten sind insbesondere Eingangsfrachten, Verpackungskosten und Kosten der Transportversicherung.