Sachanlagen

Zu den Sachanlagen zählen die materiellen (= körperlichen) Anlagegüter, die ein Un-ternehmen dauerhaft (länger als ein Jahr) nutzt. Dabei wird zwischen Mobilien (z. B. Fuhrpark) und Immobilien (z. B. Grundstücke) unterschieden. Zusammen mit den Finanzanlagen (siehe auch: „Finanzanlagen“) und den immateriellen Vermö-gensgegenständen (z. B. Lizenzen, Software) werden sie im Anlagevermögen aus-gewiesen.

» Jahresabschluss