Neben den gesetzlich vorgeschriebenen handelsrechtlichen Jahresbilanzen gibt es so genannte Sonderbilanzen, die für besondere Zwecke erstellt werden. Sie werden unregelmäßig oder einmalig anlässlich spezieller rechtlicher oder wirtschaftlicher Gegebenheiten aufgestellt. Sie sind ggf. um eine verbale Berichterstattung zu ergänzen. Beispielsweise sind im Rahmen der Gründung Eröffnungsbilanzen und bei kapitalmarktorientieren Unternehmen Zwischenberichterstattungen erforderlich. Bei freiwilliger, planmäßiger Auflösung einer Gesellschaft ist eine Liquidationseröffnungsbilanz bzw. ein Liquidationsjahresabschluss zu erstellen.