Stille Reserven

Als stille Reserven eines Unternehmens werden bilanzielle Unterbewertungen von Vermögensgegenständen oder Überbewertungen von Verbindlichkeiten bezeichnet. Beispielsweise werden vor Jahrzehnten erworbene Immobilien in der Bilanz häufig zu einem sehr viel geringeren Buchwert ausgewiesen, als es ihrem tatsächlichen Verkehrswert entspricht. Bei ihrer Hebung (z. B. durch Verkauf der Immobilie) erhöhen stille Reserven das Jahresergebnis (Buchgewinn) sowie den Eigenkapitalausweis des Unternehmens.

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