Zu den Vorräten sind diejenigen Vermögensgegenstände zu rechnen, die während des Geschäftsbetriebs verarbeitet (z. B. Rohstoffe), bearbeitet (z. B. unfertige Er-zeugnisse) oder verkauft (z. B. Waren) werden. Die Vorräte zählen zum Umlaufver-mögen eines Unternehmens. Im Gegensatz zum Anlagevermögen stehen sie dem Unternehmen nicht dauerhaft zur Verfügung. Hinsichtlich der Bewertung einzelner Posten des Vorratsvermögens bestehen verschiedene Wahlrechte (siehe auch „Be-wertungspolitik Vorräte“, „Bewertungsverfahren Vorräte“, „Bewertungswahlrecht“).