Eine einheitliche Definition für die Berechnung des wirtschaftlichen Eigenkapitals gibt es nicht. Zum wirtschaftlichen Eigenkapital zählen neben dem in der Bilanz ausgewiesenem Eigenkapital:
- Darlehen von Gesellschaftern
- Weitere eigenkapitalähnliche Mittel (z. B. Pensionsrückstellungen, Einlagen aus stillen Gesellschaften etc.).