Arbeitsrechtslexikon
@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle
I |
|---|
Industrie 4.0Ein Rohling fährt in die Fertigungsstraße ein. Auf einem Chip hat er die Daten für das Endprodukt gespeichert: eine Serienmaschine mit vielen Extras, die der Kunde gerade bestellt hat. Eine zentrale Steuerung ist nicht nötig. Der Rohling übermittelt den Fertigungsmaschinen drahtlos, welche Bearbeitungsschritte anstehen. Der Kunde ist live über Internet dabei. So etwa funktioniert die schlaue Fabrik „Smart Factory“) der Zukunft in der Industrie 4.0.
Dezentral vernetztNach Dampfmaschine, Fließband und Computer kommt die vierte industrielle Revolution: die „cyberphysische“ Produktion mit in Echtzeit vernetzten Bauteilen, Maschinen und Beschäftigten. Hoch flexibel, auch bei Einzelstücken kosten- und energiesparend. Keine Science-Fiction: Es gibt bereits ein 500-Millionen-Euro-Förderprogramm, je zur Hälfte finanziert vom Bund und der Industrie, um den Premium-Produktionsstandort Deutschland zukunftsfest zu machen. BMW, Bosch Rexroth, Daimler, Siemens und Thyssen-Krupp sind dabei. Beim Antriebshersteller Wittenstein ist die Smart Factory heute schon ein Stück weit Realität. Arbeit wird anders | |
InsolvenzWas ist eine Insolvenz?Insolvenz bezeichnet die dauernde Unfähigkeit eines Unternehmens, seine fälligen Geldschulden zu bezahlen. Das Insolvenzverfahren soll die Ansprüche der Gläubiger zahlungsunfähiger Schuldner möglichst gleichmäßig bedienen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, erhält der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter das Verfügungsrecht über das Vermögen des Schuldners, um es zu verwerten. Einigen sich die Gläubiger auf einen Insolvenzplan, kann das Unternehmen auch saniert werden. | |
InvestivlohnWas ist ein Investivlohn?Investivlohn ist Arbeitnehmerentgelt, das nicht als „Barlohn“ ausgezahlt wird, sondern als Kapitalbeteiligung entweder im eigenen Betrieb angelegt wird, zum Beispiel über Belegschaftsaktien, oder in einem überbetrieblichen Vermögensfonds. Ein Investivlohn ist also keine Gewinnbeteiligung, bei der ein Teil des ausgezahlten Entgelts an die Entwicklung der Unternehmenserträge gekoppelt ist (Prämien, Einmalzahlungen). | |