Du kannst das Glossar unter Verwendung des Index durchsuchen.

@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle

L

Lagerdauer

Die Lagerdauer gibt an, wie lange ein Unternehmen allein mit den vorhandenen Vor-räten seine Geschäftstätigkeit (ohne weitere Einkäufe) aufrecht erhalten kann. Dabei handelt es sich um eine Durchschnittsgröße, die für einzelne Vorratsgüter länger oder kürzer ausfallen kann. Grundsätzlich lässt eine kurze Lagerdauer auf eine effiziente Lagerhaltung schließen. Bei Handelsunternehmen ist aber auch die Lieferfähigkeit entscheidend für den Geschäftserfolg, so dass eine zu kurze Lagerdauer durchaus negativ interpretiert werden kann (siehe auch „Eiserne Bestände“, zur Berechnung: „Lagerdauer RHB/Waren“, „Lagerdauer unfertige und fertige Erzeugnisse“).


Lagerdauer Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB)/Waren

Die Lagerdauer RHB/Waren ist derjenige Zeitraum, in dem ein Unternehmen sein komplettes Warenlager verkauft oder verbraucht hätte. Man spricht auch von der Zeitspanne, in der das Warenlager einmal „umgeschlagen“ wurde. Der Materialeinsatz entspricht den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren.

Definition:

image.png


Lagerdauer unfertige und fertige Erzeugnisse

Die Lagerdauer der unfertigen und fertigen Erzeugnisse beziffert den durchschnittli-chen Zeitraum von der Aufnahme der Produktion bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eines produzierten Gutes. Diese Kennzahl existiert nur bei Produktionsbetrieben.

Definition:

image.png


Lifo-Verfahren

Das Lifo-Verfahren ist ein Verfahren zur Bewertungsvereinfachung von Vorräten ge-mäß § 256 HGB. Bei seiner Anwendung wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Gegenstände als erste verbraucht worden sind (Lifo = last in - first out). Die zuerst gekauften Güter verbleiben demnach als (fiktiver) Endbestand. Je nach Wahl des Bewertungsverfahren ergibt sich ein unterschiedlich hoher Gewinnausweis (siehe auch „Fifo-Verfahren“, „Bewertungsverfahren Vorräte“).


Lofo-Verfahren

In Folge der Änderung des § 256 HGB im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetzes (siehe auch „BilMoG“) ist für Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr das Lofo-Verfahren (Lofo = lowest in - first out) nicht mehr zulässig (siehe auch „Bewertungsverfahren Vorräte“).