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Waffengleichheit

Die Rechtsprechung lässt bis heute – wenn auch unter gewissen Einschränkungen – die Aussperrung zu mit dem Argument, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband müsse „Waffengleichheit“ bestehen.

Wenn die Gewerkschaften die „Waffe“ Streik haben, dürfe den Arbeitgebern die „Waffe“ Aussperrung nicht genommen werden. Diese Argumentation geht allerdings von einer unrealistischen Annahme aus.

Die Aussperrung und noch mehr die kalte Aussperrung soll und wird die Finanzkraft der Gewerkschaft schwächen.

Wirtschaftlich gesehen: Die Rechtsprechung erlaubt den Arbeitgebern, die über die Produktionsmittel verfügen, Beschäftigte, die nichts als ihre Arbeitskraft besitzen, kurzerhand aus dem Betrieb zu werfen und ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Aber eigentlich sollte es genau anders herum sein: Die Arbeitgeber sind die Besitzer der Produktionsmittel – also der Maschinen, Anlagen und Kapitalvermögen. Die Beschäftigten sind davon abhängig, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nur das Streikrecht – also die Verweigerung der Arbeit – schafft die Waffengleichheit.



Warnstreiks

Kurzfristige Arbeitsniederlegungen, die sich im allgemeinen über einen Arbeitstag oder eine Schicht erstrecken und wiederholt werden können, wurden von der IG Metall im Rahmen der „neuen Beweglichkeit“ erstmals praktiziert und sind vom Bundesarbeitsgericht (BAG) als rechtmäßig anerkannt.



Weihnachtsgeld

Ende November wird in den meisten Branchen eine „tarifliche Jahressonderzahlung“ ausgezahlt -besser bekannt als Weihnachtsgeld.



Westrick-Formel

Ludger Westrick war Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Seine Formel dient dazu, Tarifabschlüsse mit längeren Laufzeiten auf eine Laufzeit von zwölf Monaten umzurechnen und zu vergleichen. Dabei wird der tariflich vereinbarte Prozentsatz durch die vereinbarte Laufzeit des Tarifvertrages in Monaten geteilt und anschließend mit zwölf als Faktor für eine einjährige Laufzeit multipliziert.

Mit der Formel können nicht kürzere Laufzeiten als zwölf Monate oder die kalenderjährliche Tarifsteigerung umgerechnet werden.

Beispiel
Es sind fünf Prozent mehr Einkommen für 15 Monate vereinbart. Nach „Westrick“ entspricht dies einer Erhöhung um vier Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

(Prozentuale Erhöhung x 12 / Laufzeit in Monaten)
(5 % x 12 /15) = 4 %

Zum Nachlesen
WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 287