2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb

2.1. Wirkungsbereiche

Wirkungsbereiche

Der Betrieb kann in Wirkungsbereiche unterteilt werden. Zielsetzung ist dabei die repräsentative Vertretung der Mitglieder im Betrieb durch den Vertrauenskörper. Hierbei sollen Team- und Projektstrukturen sowie Schichtzeiten berücksichtigt werden.

Anzahl und Umfang der Wirkungsbereiche richten sich nach den betrieblichen Gege- benheiten. Sie sollten daran ausgerichtet sein, dass der*die Vertrauensfrau*mann in der Lage ist, mit den Mitgliedern Kontakt zu halten. Festgelegt werden sie von Ver- trauensleuten und der VK-Leitung. Im Streitfall entscheidet der Ortsvorstand.