Richtlinie für Vertrauensleute
1. Politisches Selbstverständnis
Politisches Selbstverständnis
Das wichtigste Arbeitsfeld der IG Metall ist der Betrieb. Hier bilden die Vertrauensleute das Fundament der Gewerkschaftsarbeit. Denn Vertrauensleute gewährleisten die gewerkschaftliche Meinungs- und Willensbildung. Sie garantieren Mitgliedernähe und organisieren solidarisches und kollektives Handeln im Betrieb.
Mit Hilfe ihrer gewählten Vertrauensleute stellen die Gewerkschaftsmitglieder sicher, dass ihre Interessen in Willensbildung und Politik der IG Metall eingehen. Die Organisation wiederum kann ihre Ansprüche auf Gegenmacht und Gestaltungskraft realisieren, weil sie die Vertrauensleute und die Mitglieder hinter sich weiß.
Vertrauensleute organisieren Solidarität, kämpfen für Gerechtigkeit und streiten für Demokratie. Daraus ergeben sich folgende Handlungsfelder für ihre Arbeit:
- Vertrauensleute sind die Sprecher*innen der IG Metall-Mitglieder ihres Wirkungsbereichs und stellen die Verbindung zwischen Organisation und Mitgliedern her. Dazu kommunizieren sie die Anliegen ihrer Kolleg*innen an die zu- ständigen Funktionsträger*innen in Betrieb und Gewerkschaft. Sie beteiligen die Mitglieder an der Themensetzung und Entscheidungsfindung in der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung.
- Vertrauensleute sind Ansprechpartner*innen für die IG Metall-Mitglieder zu allen Fragen der IG Metall-Politik. Sie informieren die IG Metall-Mitglieder über ihre Rechte, die sich aus Gesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Vereinbarungen ergeben und sorgen in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Mitbe- stimmungsgremien dafür, dass diese Rechte durchgesetzt und gesichert werden.
- Vertrauensleute sind die Aktiven der IG Metall im Betrieb. Sie beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Tarifbewegungen und Arbeitskampfmaßnahmen und sorgen für eine intensive Beteiligung der Mitglieder an der Tarifpolitik der IG Metall. Sie sind zuständig für die Mitgliederwerbung und -bindung. Dazu gehört insbesondere die Ansprache der noch nicht organisierten Beschäftigten.
- Vertrauensleute sind die Vertreter*innen der IG Metall im Betrieb. Sie arbeiten im Rahmen der Satzung der IG Metall. Vertrauensleute setzen sich für die Ziele ihrer Gewerkschaft ein, wie sie in § 2 der Satzung festgehalten sind. Und vertreten auf der Grundlage der Organisationsbeschlüsse und -forderungen (danach) die Politik der IG Metall in den Betrieben.
Vertrauensleute beraten Vertrauenskörperleitung (VK-Leitung) und Betriebsrat bei deren Entscheidungen. Sie erarbeiten gemeinsam mit den Mitgliedern und dem Vertrauenskörper (VK) Handlungs- und Durchsetzungsstrategien. Zusammen mit den IG Metall-Mitgliedern in den Mitbestimmungsgremien gestalten sie als das „Team IG Metall“ im Betrieb und im Unternehmen die gewerkschaftliche Betriebs- und Unternehmenspolitik.
Die Aktivitäten der Vertrauensleute gehen über den Betrieb hinaus. Sie vertreten die IG Metall mit ihren Werten und Zielen innerhalb und außerhalb des Betriebs und fördern so die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen aller Mitglieder im Sinne des § 2 der Satzung der IG Metall. Dabei sind ihnen die Erfahrungen der Gewerkschaftsbewegung Mahnung und Antrieb gleichermaßen. Für ein soli- darisches Miteinander und gegen jede Form von Ausgrenzung knüpfen sie Netz- werke mit gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen.
Die Arbeit als Vertrauensleute wird durch alle Gremien und Ebenen der IG Metall im Rahmen ihrer Aufgaben unterstützt. Das gilt insbesondere für die Bildungsarbeit, deren Aufgabe es ist, ein breites politisches Grundlagenwissen und tarifpolitische Kenntnisse zu vermitteln.
Für die Vertrauensleutearbeit gelten neben den hier formulierten Richtlinien folgende weitere Bestimmungen:
- Der Ortsvorstand organisiert nach § 14 Ziffer 4a) der Satzung der IG Metall die Vertrauensleutearbeit.
- Der Ortsvorstand bildet nach § 14 Ziffer 4b) Vertrauenskörper, sowie Ausschüsse und Arbeitskreise nach § Ziffer 4f.
- Die Bezirksleitungen bilden nach § 16 Ziffer 4f einen bezirklichen Vertrauensleuteausschuss. Dieser delegiert seine Vertreter*innen in den zentralen Ausschuss beim Vorstand.