Richtlinie für Vertrauensleute
Conditions d’achèvement
2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.8. Vertrauenskörperleitung
Vertrauenskörperleitung
Der Vertrauenskörper wählt aus seiner Mitte die Vertrauenskörperleitung (VK-Leitung). Diese umfasst
- eine*n Vorsitzende*n (VK- Leiter*in) sowie
- Stellvertreter*innen und
- weitere Mitglieder.
In der VK-Leitung müssen Frauen grundsätzlich mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sein. Gegebenenfalls ist die Wahl einer VK-Leitung noch nicht möglich oder aufgrund der Betriebsgröße nicht sinnvoll. In solchen Fällen gehen deren Aufgaben auf den Vertrauenskörper bzw. auf eine*n zu wählende*n Sprecher*in über.
Eine gesonderte Arbeitsstruktur kann festgelegt werden, insbesondere in Großbetrieben. Beispiele hierfür sind:
- Bereichsvertrauenskörper und Bereichsvertrauenskörperleitung
- Leitungskollektiv der Vertrauensleute
- Jugendvertrauenskörper
Die Einrichtung solcher Strukturen erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Die Gremien sind entsprechend in die VK-Leitung einzubeziehen.