2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb

2.8. Vertrauenskörperleitung

Vertrauenskörperleitung

Der Vertrauenskörper wählt aus seiner Mitte die Vertrauenskörperleitung (VK-Leitung). Diese umfasst

  • eine*n Vorsitzende*n (VK- Leiter*in) sowie
  • Stellvertreter*innen und
  • weitere Mitglieder.

In der VK-Leitung müssen Frauen grundsätzlich mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sein. Gegebenenfalls ist die Wahl einer VK-Leitung noch nicht möglich oder aufgrund der Betriebsgröße nicht sinnvoll. In solchen Fällen gehen deren Aufgaben auf den Vertrauenskörper bzw. auf eine*n zu wählende*n Sprecher*in über.

Eine gesonderte Arbeitsstruktur kann festgelegt werden, insbesondere in Großbetrieben. Beispiele hierfür sind:

  • Bereichsvertrauenskörper und Bereichsvertrauenskörperleitung
  • Leitungskollektiv der Vertrauensleute
  • Jugendvertrauenskörper

Die Einrichtung solcher Strukturen erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Die Gremien sind entsprechend in die VK-Leitung einzubeziehen.