Richtlinie für Vertrauensleute
2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.9. Aufgaben des Vertrauenskörpers
Aufgaben des Vertrauenskörpers
Vertrauensleute sind die IG Metall im Betrieb. Dort vertreten sie die Politik, Werte und Grundsätze der IG Metall sowie die Interessen der Mitglieder im Betrieb. Sie organisieren eine starke und handlungsfähige Belegschaft.
Der Vertrauenskörper organisiert die Arbeit der IG Metall im Betrieb und sorgt dafür, dass die Interessen der Kolleg*innen in Betrieb und Gewerkschaft Gehör finden.
Der Vertrauenskörper gibt sich eine Arbeitsstruktur, die darauf ausgerichtet ist,
- Mitglieder in der gewerkschaftlichen Betriebs- und Tarifpolitik zu beteiligen,
- in den Prozess der Meinungsbildung einzubinden,
- Mitglieder an die IG Metall zu binden sowie neue Mitglieder zu gewinnen.
Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben
- berät der Vertrauenskörper die Vertrauenskörperleitung und Betriebsrat bei deren Entscheidungen,
- erarbeitet gemeinsam mit den Mitgliedern Handlungs- und Durchsetzungsstrategien,
- ist er für die Mitgliederarbeit, insbesondere Mitgliederwerbung im Betrieb zuständig,
- informiert er die VK-Leitung über Versetzungen, Ausscheiden oder Austritte von IG Metall-Mitgliedern und beteiligen sich an deren Rückgewinnung,
- wirkt er aktiv an Begrüßungsrunden für Neueingestellte mit,
- informiert er die IG Metall-Mitglieder über ihre Rechte, die sich aus Gesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Vereinbarungen ergeben,
- beantwortet er Fragen zu Tarifverträgen, Gesetzen und aktuellen betrieblichen Problemen,
- unterstützt er die Gewerkschaftsmitglieder bei betrieblichen Konflikten oder Konflikten mit Vorgesetzten und stellt den Kontakt zum Betriebsrat bzw. zur Gewerkschaft her,
- setzt er sich für ein solidarisches und kollektives Handeln der verschiedenen Beschäftigtengruppen ein,
- unterstützt er den Betriebsrat, die Jugendvertretung, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die in der IG Metall organisierten Arbeitnehmervertre- ter*innen im Aufsichtsrat; dies geschieht unter Berücksichtigung der IG Metall-Politik und der unterschiedlichen Aufgabenstellung,
- organisiert und koordiniert er die gewerkschaftliche Informations- und Öffent- lichkeitsarbeit im Betrieb,
- unterstützt er den Ortsvorstand bei der Meinungsbildung zu gewerkschaftlichen Themen und Maßnahmen.
Der Vertrauenskörper fördert die Meinungs- und Willensbildung der Mitglieder. Hierzu
- kommuniziert er Meinungen, Anregungen und Forderungen der IG Metall-Mit- glieder aus den Bereichen an die zuständigen Funktionsträger*innen in Betrieb und Gewerkschaft,
- beteiligt er die Mitglieder an der Themensetzung und Entscheidungsfindung im Betriebsrat und der IG Metall,
- informiert er über Beschlüsse gewerkschaftlicher Gremien und sorgt dafür, dass diese diskutiert, eingehalten und umgesetzt werden,
- führt er in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand Mitgliederversammlungen durch.
Vor den Wahlen der betrieblichen Interessenvertretungen stellt der VK den Wahlvor- schlag der IG Metall auf und beschließt diesen. Dies umfasst:
- Betriebsrat
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
Der Prozess erfolgt unter Leitung des Ortsvorstands, der auch im Konfliktfall entscheidet. Darüber hinaus unterstützt der Vertrauenskörper den Ortsvorstand, die Be- zirksleitung und den Vorstand bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichts- ratswahlen.
Im Bereich der Tarifpolitik organisieren Vertrauenskörper und VK-Leitung gemeinsam unter der Leitung des Ortsvorstands die Tarifbewegung im Betrieb und stellen so die Beteiligung der Mitglieder der IG Metall sicher.
Hierbei übernehmen die Vertrauensleute folgende Aufgaben; sie
- organisieren die Forderungsaufstellung,
- beraten Tarifforderungen,
- informieren über die Tarifverhandlungen und verteilen Informationsmaterial,
- motivieren zu Warnstreiks,
- mobilisieren zu Arbeitskampfmaßnahmen,
- kommunizieren und erklären die Verhandlungsergebnisse,
- beraten zu Tarifverträgen.
Der VK organisiert gegebenenfalls die betriebliche Tarifarbeit unter der Leitung des Ortsvorstands oder der Bezirksleitung. Er macht Vorschläge für die zu wählenden Mitglieder betrieblicher Tarifkommissionen.
Mit Blick auf die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle (DV)
- unterbreitet der VK den Mitgliedern Vorschläge für die Wahl der Mitglieder zur DV (unter Berücksichtigung des jeweiligen Ortsstatuts),
- informiert der VK die Vertrauensleute und Mitglieder im Betrieb regelmäßig über die Diskussionen und Beschlüsse der DV,
- kann der VK Anträge an die DV stellen.