Richtlinie für Vertrauensleute
Suorituksen vaatimukset
2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.10. Aufgaben der Vertrauenskörperleitung
Aufgaben der Vertrauenskörperleitung
Die VK-Leitung koordiniert die Arbeit der Vertrauensleute im Betrieb. Hierfür
- bereitet sie die Sitzungen des Vertrauenskörpers vor und führt diese durch (in Abstimmung mit dem Ortsvorstand bzw. dem*der zuständigen Sekretär*in),
- schafft sie in den Sitzungen der Vertrauensleute und Bereichsvertrauenskörper- leitungen die Basis für gemeinsames Handeln aller Vertrauensleute,
- stellt den Erfahrungsaustausch der Vertrauensleute sicher,
- informiert sie über ihre Arbeit,
- diskutiert sie mit den Vertrauensleuten Themen und Herausforderungen sowie auch Erfolge gewerkschaftlicher Interessenvertretung und entwickelt gemeinsam Lösungsstrategien,
- erarbeitet sie Vorschläge zur Unterstützung der Vertrauensleute in den Wir- kungsbereichen,
- informiert sie über die Arbeit des Ortsvorstands und des örtlichen Vertrauens- leuteausschusses,
- berät sie gemeinsam mit dem Ortsvorstand künftige Aufgaben und Mittel ihrer Bewältigung; dazu gehören themenbezogene Arbeitsgruppen, Projekt- und Öf- fentlichkeitsarbeit; die hierfür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen wer- den mit dem Ortsvorstand gemeinsam geplant,
- unterstützt sie die IG Metall bei der Vorbereitung und Durchführung von gewerk- schaftlichen Programmen und Aktionen, insbesondere für die Forderungserstellung und Durchsetzung von Tarifverträgen,
- koordiniert sie die (digitale) Kommunikation mit Beschäftigten und Mitgliedern,
- koordiniert sie die Arbeit der Vertrauensleute im betrieblichen „Team IG Metall“
- stellt sie gemeinsam mit dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenver- tretung und der Schwerbehindertenvertretung die konsequente Anwendung der (zugunsten der Arbeitnehmer*innen) geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarif- verträge und Betriebsvereinbarungen sicher.
Im Sinne einer systematischen Mitgliederentwicklung bereitet die VK-Leitung regelmäßige Aktionen vor und führt diese durch. Dies umfasst auch die Erstellung gewerkschaftlicher Betriebspläne. Darüber hinaus obliegt ihr die Sicherstellung der satzungsgemäßen Beitragsleistung. Hierfür erhält sie vom Ortsvorstand notwendige Informationen.
Gemeinsam mit dem Betriebsrat und Ortsvorstand
- setzt sie die Forderungen zur Frauenförderung- und Gleichstellungspolitik um,
- fördert sie die Inklusion aller Beschäftigten, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Nationalität in die Belegschaft und in die IG Metall,
- entwickelt sie Aktivitäten gegen Rassismus, Rechtsextremismus und -populis- mus im Betrieb,
- unterstützt sie Auszubildende, dual Studierende und junge Beschäftigte bei ih- rem Einstieg in das Berufsleben.