Richtlinie für Vertrauensleute
2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.12. IG Metall-Mitglieder in Betriebsrat, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Arbeitsnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat
IG Metall-Mitglieder in Betriebsrat, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Arbeitsnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat
Die IG Metall-Mitglieder in (Gesamt-)Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubilden- denvertretung und der Schwerbehindertenvertretung arbeiten eng mit den Vertrau- ensleuten und der VK-Leitung zusammen. Gemeinsam entwickeln sie als „Team IG Metall“ die gewerkschaftliche Politik in Betrieb und Unternehmen. Hierfür erstel- len sie regelmäßig ein gemeinsames Arbeitsprogramm. Sie unterstützen die Vertrau- ensleute bei ihrer Arbeit.
Sie führen regelmäßig Besprechungen mit der VK-Leitung durch, insbesondere
- beteiligen sie die Vertrauensleute an der Arbeit des Betriebsrats und der Jugend und Auszubildendenvertretung,
- berichten sie im Vertrauenskörper regelmäßig und ausführlich über die Arbeit des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung,
- beraten sie sich vor allen wichtigen Entscheidungen, vor allem vor dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mit dem Vertrauenskörper und informieren fortlaufend über den jeweiligen Verhandlungsstand,
- informieren sie den Vertrauenskörper über die Arbeit des Gesamtbetriebsrats, der Gesamtjugendvertretung, des Konzernbetriebsrats, des Eurobetriebsrats und des Weltbetriebsrats,
- bereiten sie im Vertrauenskörper die Betriebs-, Abteilungs-, Jugend- und Auszubildendenversammlung vor und nach,
- nutzen sie die Mitgliederversammlungen der IG Metall zur Information über die Arbeit des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat sowie die unternehmens-, konzern- weit und international tätigen Arbeitnehmervertreter beziehen Anregungen des Vertrauenskörpers in ihre Beratungen ein; sie tragen unter Beachtung einer sinnvollen Arbeitsteilung zum Meinungs- und Willensbildungsprozess bei. Sie nutzen ihre Möglichkeiten zur Information und unterstützen die Vernetzung der Vertrauensleute auf der Unternehmensebene.