3. Vertrauensleutearbeit in der Geschäftsstelle

3.1. Vertrauensleuteausschuss der Geschäftsstelle

Vertrauensleuteausschuss der Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle wird ein örtlicher Vertrauensleuteausschuss (VL-Ausschuss) gebildet. Dieser

  • berät den Ortsvorstand,
  • koordiniert und unterstützt die gewerkschaftliche Betriebspolitik,
  • fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den gewerkschaftlichen Vertrauenskörpern der Betriebe und Wohnbereiche.

Der örtliche Vertrauensleuteausschuss wird nach Abschluss der Vertrauensleutewahl durch die Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle gewählt oder setzt sich aus den Vorsitzenden der betrieblichen Vertrauenskörper zusammen. Über die Größe des Ausschusses entscheidet der Ortsvorstand.

Der Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium:

  • kleine Kommission oder
  • Vorsitz und Stellvertretung

Gemeinsam mit dem*der vom Ortsvorstand Beauftragten bereitet das Leitungsgremium die Sitzungen vor. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums. Der*die Bevollmächtigte oder ein*e Beauftragte*r des Ortsvorstands nimmt an den Sitzungen des Vertrauensleuteausschusses teil. Für einen verbesserten Austausch und Synergieeffekte durch vernetztes Arbeiten bietet es sich an, möglichst regelmäßig themenbezogen mit den anderen Ausschüssen der Geschäftsstelle zusammenzuarbeiten.

Der Vertrauensleuteausschuss legt im Einvernehmen mit dem Ortsvorstand seine Arbeitsstruktur fest. Am Anfang seiner Amtszeit stellt er ein Arbeitsprogramm samt Jah- resschwerpunkten auf.

  • Er diskutiert die politische Jahresplanung des Ortsvorstands und hilft bei der Umsetzung.
  • Er vermittelt die Arbeitsplanung von Ortsvorstand und Ausschüssen in die betrieblichen Strukturen.
  • Er erhöht durch systematische Aktionen den gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Organisationsbereich der Geschäftsstelle (Mitgliederwerbung).
  • Er unterstützt die Handlungsfähigkeit der IG Metall in den Betrieben.
  • Er unterstützt den Ortsvorstand bei der Planung und Durchführung der Tarifbewegung.
  • Er erarbeitet Vorschläge für Qualifizierungsmaßnahmen und die Bildungsplanung.
  • Er fördert die gewerkschaftliche Betriebspolitik, indem er zum Beispiel Betriebe ohne Vertrauensleute beim Aufbau entsprechender Strukturen der gewerkschaftlichen Betriebspolitik unterstützt.
  • Er unterstützt, wo es sinnvoll und möglich ist, den Aufbau von Vertrauensleutestrukturen im Wohnbereich.
  • Er organisiert die Zusammenkunft von Vertrauensleuten aus gleichen Branchen.

Er unterstützt den Ortsvorstand

  • bei der Förderung junger Beschäftigter,
  • bei der Inklusion von Migrant*innen in die Arbeit der Geschäftsstelle
  • dabei, die Forderungen der IG Metall zur Frauenförderung und Gleichstellung umzusetzen.

Hierfür pflegt er einen regelmäßigen Austausch mit den jeweiligen Ausschüssen. Der Ausschuss unterstützt den Ortsvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung bei den Wahlen der

  • Vertrauensleute,
  • Betriebsräte,
  • Jugend- und Auszubildendenvertretungen,
  • Schwerbehindertenvertretungen,
  • Aufsichtsräte,
  • Sozialwahlen
  • Wahlen zur Delegiertenversammlung.

Er berichtet den Vertrauenskörpern der Betriebe über die Ergebnisse dieser Wahlen.

Der VL-Ausschuss wählt die Delegierten zur Vertrauensleutekonferenz des Bezirks sowie auch des Vorstands und unterstützt bei der Vorbereitung der bezirklichen Vertrauensleutekonferenz. Er berichtet den Vertrauenskörpern der Betriebe über den Verlauf und die Ergebnisse dieser Konferenzen. Im Rahmen seiner Aufgaben kann er Maßnahmen, Aktionen oder örtliche Konferenzen beim Ortsvorstand beantragen. Der VL-Ausschuss hat das Recht, Anträge an die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle zu stellen. Ist ein Ausschuss in einer Geschäftsstelle nicht möglich oder sinnvoll, so ist eine übergreifende Zusammenarbeit mehrerer Geschäftsstellen anzustreben.

Die Bezirksleitung ist über die Arbeit des Vertrauensleuteausschusses zu informieren.