3. Vertrauensleutearbeit in der Geschäftsstelle

3.2. Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle

Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle

Der Ortsvorstand führt im Anschluss an die Vertrauensleutewahlen eine Vertrauensleutekonferenz durch. Sie dient der internen Meinungs- und Willensbildung und un- terstützt den Ortsvorstands bei den politischen Zielsetzungen der IG Metall. Auch Mitglieder aus Betrieben ohne Vertrauenskörper und Vertrauensleute aus Wohnbereichen können an der Vertrauensleutekonferenz teilnehmen. Die dortigen IG Metall-Mitglieder wählen ihre Delegierten. Den Delegiertenschlüssel legt der Ortsvorstand fest.

Aus aktuellem Anlass, insbesondere im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen und den Tarifbewegungen, können auf Beschluss des Ortsvorstands weitere Vertrauensleutekonferenzen durchgeführt werden. Der Ortsvorstand kann zudem Vertrauensleutekonferenzen für bestimmte Betriebe oder Branchen durchführen.