Richtlinie für Vertrauensleute
4. Vertrauensleutearbeit im Bezirk
4.1. Vertrauensleuteausschuss des Bezirks
Vertrauensleuteausschuss des Bezirks
Bei der Bezirksleitung wird ein Vertrauensleuteausschuss gebildet. Dieser
- berät die Bezirksleitung,
- koordiniert die gewerkschaftliche Betriebspolitik im Bezirk,
- sorgt für einen Austausch der örtlichen VL-Ausschüsse,
- diskutiert die politische Jahresplanung der Bezirksleitung,
- unterstützt die Bezirksleitung bei der Umsetzung der betriebspolitischen Ar- beitsschwerpunkte und
- hat das Recht, Anträge an die Bezirkskonferenz zu stellen.
Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Aufgabenstellung der örtlichen Vertrauensleuteausschüsse und des zentralen Vertrauensleuteausschusses beim Vorstand. Er kann in diesem Rahmen bei der Bezirksleitung Maßnahmen, Aktionen oder Konferenzen beantragen. Er besteht aus jeweils eine*r Delegierte*n der örtlichen Vertrauensleuteausschüsse bzw. deren Stellvertreter*innen.
Eingeladen werden hinzu die
- Bevollmächtigten bzw. Beauftragten der Ortsvorstände
- Der Funktionsbereich Betriebspolitik beim Vorstand der IG Metall
Der Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium (kleine Kommission bzw. Vorsitz und Stellvertretung). Gemeinsam mit dem*der zuständigen Sekretär*in der Bezirksleitung bereitet das Leitungsgremium die Sitzungen vor. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums.
Der Ausschuss legt seine Arbeitsstruktur im Einvernehmen mit der Bezirksleitung fest. Dies umfasst zum Beispiel Sitzungstermine und -formate, Projektgruppen, Veranstaltungen und Konferenzen. Die Bevollmächtigten bzw. Beauftragten der Ortsvorstände unterstützen den bezirklichen Vertrauensleuteausschuss in seiner Tätigkeit.
Der Funktionsbereich Betriebspolitik beim Vorstand der IG Metall ist über die Arbeit des bezirklichen Vertrauensleuteausschusses zu informieren.