Richtlinie für Vertrauensleute
Suorituksen vaatimukset
5. Vertrauensleutearbeit beim Vorstand
5.1. Zentraler Vertrauensleuteausschuss
Zentraler Vertrauensleuteausschuss
Beim Vorstand der IG Metall besteht ein Vertrauensleuteausschuss (zentraler VL- Ausschuss). Dieser
- berät den Vorstand,
- koordiniert die gewerkschaftliche Betriebspolitik,
- diskutiert die politische Planung der IG Metall, insbesondere im Hinblick auf die Betriebspolitik,
- entwickelt (hierfür) eigene Arbeitsschwerpunkte sowie eine politische Jahresplanung,
- legt in Abstimmung mit dem Vorstand der IG Metall den Zeitraum für die Vertrau- ensleutewahlen fest.
Dem zentralen VL-Ausschuss gehören an
- je zwei Mitglieder der bezirklichen Vertrauensleuteausschüsse,
- der*die für Betriebspolitik zuständige Sekretär*in aus den Bezirksleitungen,
- der*die Funktionsbereichsleiter*in samt den Sachbearbeiter*innen des Funktionsbereichs Betriebspolitik mit dem Schwerpunkt Vertrauensleutearbeit.
Zur Mitwirkung kann er weitere Vertreter*innen ausgewählter Funktionsbereiche aus der Vorstandsverwaltung aufnehmen, insbesondere aus der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Seine Arbeitsstruktur legt er in Abstimmung mit dem zuständigen geschäftsführenden Vorstandsmitglied der IG Metall fest. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied oder ein*e durch ihn Beauftragte*r führt den Vorsitz des Ausschusses.