Firmentarifvertrag

Der Firmentarifvertrag wird zwischen IG Metall und einem einzelnen (oder mehreren) Unternehmen abgeschlossen, auch Haus- oder Werktarifvertrag genannt. Es können alle Arbeits- und Entgeltbedingungen geregelt werden.

Der einzelne Arbeitgeber ist (neben den Arbeitgeberverbänden) tariffähig (§ 2 Tarifvertragsgesetz). Seit Anfang der 90er Jahre steigt die Zahl der Firmentarifverträge.

Beispiele


Zum Nachlesen

  • Däubler, TVR, Rn. 63 ff.
  • Kempen/Zachert, § 2 Rn. 99 ff.
  • Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 36
  • BAG vom 10.12.2002 -1 AZR 96/02 -

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