Zum Hauptinhalt

Willkommen bei Moodle

Lernplattform der IG Metall

Weiterbildung, Qualifizierung und digitale Lernangebote an einem Ort.

Anmelden

Du hast Fragen oder brauchst Hilfe beim Login?

Melde dich bei unserem Support: moodle@igmetall.de

Wenn du weiter auf dieser Webseite arbeiten möchtest, bestätige bitte unsere Nutzungsrichtlinie:
  • Datenschutzerklärung
Fortsetzen
x
Lernplattform der IG Metall
  • Startseite
  • Kalender
  • Mehr
Systemweite Suche Schließen
Sucheingabe umschalten
Deutsch
Deutsch English Español Français Italiano Magyar Suomi Svenska Български
Du bist als Gast angemeldet
Anmelden
Lernplattform der IG Metall
Startseite Kalender
  1. Moodle-Materialsammlung (für Referent*innen)
  2. Glossare
  3. Tariflexikon

Tariflexikon

Zurück

Anti-Streik-Paragraf

Früher Paragraf 116 AFG – heute § 160 SGB III
Auch als sogennanter „Franke-Erlass“ bekannt. Dieser ist eine rechtswiedrige Entscheidung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) von 1984. Diese Entscheidung ermöglichte den Untermehen eine kalte Aussperrung. Bei künftigen Arbeitskämpfen außerhalb der umkämpften Tarifgebiete, aber innerhalb der gleichen Branche wird kein Kurzarbeitergeld mehr gezahlt.

Dieser Akt der Knebelung von Gewerkschaften scheiterte damals an den Sozialgerichten. Daraufhin änderte die Bundestagsmehrheit den Paragrafen im Arbeitsförderungsgesetz. Auf Rechtsklarheit wurde weitgehend verzichtet.

Ein Beispiel dafür ist die Formulierung zum Geltungsbereich und zur Hauptforderung: Außerhalb des umkämpften Tarifgebiets im gleichen fachlichen Geltungsbereich soll kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden, wenn „im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags, dem der Betrieb zuzuordnen ist, eine Forderung erhoben worden ist, die einer Hauptforderung des Arbeitskampfes nach Art und Umfang annähernd gleich ist.“ Welche Forderungen „nach Art und Umfang annähernd gleich sind“, bleibt aber völlig unklar. Ebenso unklar ist, was nun eine „Hauptforderung“ sein soll und was nicht.

Fakt ist: die gesetzliche Regelung kommt einem Streikverbot für die Automobil- und Zulieferindustrie gleich. Deshalb muss dieser Paragraf ersatzlos gestrichen werden.

» Tariflexikon

◄ Importdatei für das Arbeitslexikon
Importdatei für das Tariflexikon ►
Du bist als Gast angemeldet (Anmelden)
Unsere Datenlöschfristen
Datenschutzinfos
Lade die mobile App
Powered by Moodle
Impressum Hilfe Datenschutzerklärung