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Einsteigertarif

Ein Einsteigertarif ist ein abgesenktes Tarifentgelt für neu eingestellte Beschäftigte, zum Beispiel mit einem Abschlag von bis zu 10 Prozent bzw. eine Entgeltgruppe für einen befristeten Zeitraum (bis zu einem Jahr). Wird beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen genutzt und vom Sachverständigenrat als arbeitsmarktpolitisches Zaubermittel gefordert. Ist bisher nur in einzelnen Tarifverträgen vereinbart (nicht in der Metall- und Elektroindustrie).

Beispiel
„Um die Beschäftigung und die praktische Eingliederung von Arbeitnehmern zu fördern, gilt für Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen E 1 bis E 9, deren unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nach dem 01.03.1996 beginnt, ein Tarifentgelt für das erste Beschäftigungsjahr in Höhe von 95 Prozent der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze.“ (Verhandlungsergebnis chemische Industrie, 1996)

Zum Nachlesen

  • Däubler, TVR, Rn. 32 f.
  • Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, § 1 Rn. 116
  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 274

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