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Tariflexikon

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In-Kraft-Treten (des Tarifvertrages)

Beginn der Laufzeit des Tarifvertrages und seiner Rechtswirkungen. Gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte haben ab dann die tariflichen Ansprüche.

Das Datum wird fast immer ausdrücklich im Tarifvertrag vereinbart. Es steht meistens am Schluss unter „In-Kraft-Treten und Kündigung“. Ein Tarifvertrag kann auch rückwirkend in Kraft treten, also einige Zeit vor dem Abschluss-Datum.

Beispiel
„Der Tarifvertrag tritt am 01.04.2003 in Kraft, mit Ausnahme des § 2, der am 01.01.2005 in Kraft tritt.“

Zum Nachlesen

  • in jedem Tarifvertrag
  • Däubler, TVR, Rn. 280
  • Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 39

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