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Mindestbetrag

Der Mindestbetrag ist Bestandteil einer Forderung oder eines Abschlusses: die (prozentuale/lineare) Tariferhöhung muss mindestens einen bestimmten (Euro-) Betrag erreichen. Der Mindestbetrag wirkt sich zu Gunsten der Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen aus. (Vgl. auch Festbetrag, soziale Komponente)

Beispiel
„Erhöhung der Löhne und Gehälter um DM 225, mindestens jedoch neun Prozent“ (Forderung der IG Metall Küste 1991 für die Metallindustrie)

Zum Nachlesen

  • Tarifbewegungen der IG Metall (im Intranet unter Mitteilungen)
  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 278

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