Arbeitsaufgabe - übertragene und auszuführende (§ 2 Nr. 3)
Übertragene und auszuführende Arbeitsaufgabe sind die arbeitsvertraglich oder auf sonstige Weise vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeiten/Tätigkeiten.
Arbeitsaufgabe - übertragene und auszuführende (§ 2 Nr. 3)Übertragene und auszuführende Arbeitsaufgabe sind die arbeitsvertraglich oder auf sonstige Weise vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeiten/Tätigkeiten. |