Zum Hauptinhalt

Willkommen bei Moodle

Lernplattform der IG Metall

Weiterbildung, Qualifizierung und digitale Lernangebote an einem Ort.

Anmelden

Du hast Fragen oder brauchst Hilfe beim Login?

Melde dich bei unserem Support: moodle@igmetall.de

Wenn du weiter auf dieser Webseite arbeiten möchtest, bestätige bitte unsere Nutzungsrichtlinie:
  • Datenschutzerklärung
Fortsetzen
x
Lernplattform der IG Metall
  • Startseite
  • Kalender
  • Mehr
Systemweite Suche Schließen
Sucheingabe umschalten
Deutsch
Deutsch English Español Français Italiano Magyar Suomi Svenska Български
Du bist als Gast angemeldet
Anmelden
Lernplattform der IG Metall
Startseite Kalender
  1. Moodle-Materialsammlung (für Referent*innen)
  2. Glossare
  3. Jahresabschluss

Jahresabschluss

Zurück

Niederstwertprinzip/Höchstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip schreibt bei der Bewertung von Vermögensgegenständen stets den niedrigsten Ansatz vor (gemäß § 253 Abs. 3 und 4 HGB). Dieses Prinzip hat seine Grundlage im Vorsichtsprinzip (siehe auch „Vorsichtsprinzip“). Man unterscheidet dabei zwischen dem strengen Niederstwertprinzip (für die Bewertung des Umlaufvermögens, unabhängig von der Dauerhaftigkeit der Wertminderung) und dem gemilderten Niederstwertprinzip (für die Bewertung des Anlagevermögens, nur bei dauerhafter Wertminderung zwingend). Bei Finanzanlagen können außer-planmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Ist der Grund für eine niedrigere Bewertung entfallen, ist eine Zuschreibung erforderlich (Ausnahme: entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert).

Für Verbindlichkeiten gilt dagegen das Höchstwertprinzip, so dass bei mehreren möglichen Wertansätzen stets der höchste Ansatz anzuwenden ist.

Besitzt ein(e) auf fremde Währung lautende(r) Vermögensgegenstand oder Verbind-lichkeit eine Restlaufzeit, die geringer als ein Jahr ist, so sind kurzfristige Fremdwäh-rungsforderungen und -verbindlichkeiten jeweils mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umzurechnen, auch wenn dies gegenüber den Wertansätzen im Zugangszeitpunkt bei Forderungen zu höheren und bei Verbindlichkeiten zu niedrigeren Wertansätzen führt (§ 256a HGB).

» Jahresabschluss

◄ Importdatei für das KI Glossar
Importdatei für das Jahresabschlussglossar ►
Du bist als Gast angemeldet (Anmelden)
Unsere Datenlöschfristen
Datenschutzinfos
Lade die mobile App
Powered by Moodle
Impressum Hilfe Datenschutzerklärung