Arbeitsrechtslexikon
@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle
G |
|---|
Gender Pay GapGender Pay Gap beschreibt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Diese beträgt in Deutschland etwa 23 Prozent. Der Begriff setzt sich zusammen aus:
Die UrsachenEs gibt einige Fakten, die dazu führen, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen: Sie arbeiten überproportional oft in schlechter bezahlten Berufen. Sie arbeiten mehr in Teilzeit als Männer. Und die Formalqualifikationen (Bildungsgrad durch Schule, Ausbildung und Studium) sind geringer als bei Männern. | |
GewerkschaftWas ist eine Gewerkschaft? | |
GleitzeitWas ist Gleitzeit?Gleitzeit oder gleitende Arbeitszeit bezeichnet eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit. Regelungen zur Gleitzeit werden in Deutschland zumeist zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat festgelegt. Das geschieht über eine Betriebsvereinbarung. In der Regel besteht eine Kernzeit (oft zwischen 9 und 15 Uhr). In dieser Kernzeit müssen die Mitarbeiter anwesend sein. Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten. | |
GläubigerausschussWas ist ein Gläubigerausschuss?Während des Insolvenzverfahrens sucht der Insolvenzverwalter nach Investoren, die das angeschlagene Unternehmen oder Teile davon übernehmen möchten. Bei der Aufstellung eines Insolvenzplans wirken die Arbeitnehmer über den Betriebsrat oder den Gläubigerausschuss mit. In den Gläubigerausschuss kann ein Betriebsratsmitglied oder ein Gewerkschaftsvertreter berufen werden. | |
GruppenarbeitAbkehr von Fließband und engen Taktzeiten. Die Gruppenarbeit löste das Taylorsystem in den 1980er- und 90er-Jahren ab. | |