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Mediationsgesetz

Wenn zwei sich streiten, vermittelt ein Dritter. Auf diesem Prinzip basiert die Mediation. Seit 2012 ist das Verfahren der Mediation gesetzlich geregelt. Es legt fest, welche Qualifikation ein Mediator braucht, wie verbindlich das Ergebnis ist und wie die Beteiligten es umsetzen. Als Mediatoren können etwa Anwälte, Psychologen und Pädagogen eingesetzt werden oder Richter.
Nach dem neuen Gesetz können Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder arbeitsrechtliche Fragen grundsätzlich auf dem Weg der Mediation geklärt werden. Die streitenden Parteien können sowohl in Urteils- als auch in Beschlussverfahren dazu angehalten werden, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Betriebsräte sollten sich allerdings fragen: Wem nutzt die Mediation? Will der Arbeitgeber den Weg vor Gericht vermeiden oder will er ihn verzögern? Und: Wer profitiert davon, wenn die gerichtliche Klärung hinausgeschoben wird?

Bislang wurde das Instrument selten bei betrieblichen oder arbeitsrechtlichen Konflikten genutzt. Und die Erfahrungen deuten darauf hin, dass es sich in diesen Fällen auch nicht immer eignet. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entstehen in der Regel nicht, weil beide Seiten aneinander vorbeireden. Sehr oft spielen hier Machtfragen eine Rolle. Fast immer offensichtlich sind die unterschiedlichen Interessen. Da braucht es dann keinen Mediator, der zwischen den Parteien vermittelt, sondern einen Richter, der eine verbindliche Entscheidung trifft.


Meldepflicht bei der Arbeitsagentur

Wann muss ich mich melden?

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden.
Sie haben die Kündigung so spät erhalten, dass weniger als drei Monate bis zum Beendigungszeitpunkt liegen? Dann müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts melden. Ansonsten können Sie finanzielle Ansprüche verlieren. Das gilt auch bei Befristungen.


MetallRente

MetallRente ist das gemeinsame Versorgungswerk der Tarifvertragsparteien IG Metall und Gesamtmetall. Es wurde 2001 gegründet und bietet Unternehmen und deren Beschäftigten kapitalgedeckte Vorsorgelösungen an. Hierzu gehören die betriebliche Altersversorgung (bAV), die staatlich geförderte Riester-Rente sowie die Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz.
Als Institution der Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie erfüllt MetallRente die Anforderungen der Tarifverträge zur Entgeltumwandlung (EUW) und über altersvorsorgewirksame Leistungen durch die Bereitstellung tarifvertragskonformer Vorsorgeprodukte. Neben der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Holz, Kunststoff und Textil dem Versorgungswerk angeschlossen. Aber auch über tarifvertragliche Grenzen hinaus ist MetallRente in vielen Unternehmen ein anerkannter Anbieter.


Mitarbeitergespräch

Mitarbeitergespräche heißen auch Jahresgespräche oder Zielvereinbarungsgespräche. Üblich ist, dass sie einmal im Jahr zwischen dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten stattfinden, in der Regel unter vier Augen. Eine gute Führungskraft erklärt im Vorfeld, was er von dem Gespräch erwartet, wie beide Seiten sich vorbereiten sollten und wie der Ablauf sein wird. Tut er das nicht, ist es legitim, das einzufordern.
Beim Gespräch selbst erkennt man eine gute Qualität auch daran, dass es keinen Top-down-Charakter hat nach dem Motto „Chef macht Ansage“. Gut ist, wenn er die Strategie der Abteilung erklärt, gemeinsam mit dem Beschäftigten dessen Aufgaben aktualisiert und neue Ziele verständlich und realistisch vereinbart.

Wenn es um die Festlegung neuer Aufgaben und Ziele geht, muss der Beschäftigte auf der Hut sein. Leicht können dem Mitarbeiter zusätzliche Arbeit oder Aufgaben zugewiesen werden, für die er nicht die erforderlichen Kompetenzen hat. Am besten sollte daher gleich während des Gespräches geklärt werden, ob der Betroffene den Aufgaben gewachsen ist, ob dafür zusätzliche Schulungen oder Material nötig sind. Wenn es überraschenderweise zu großen Änderungen bei den Aufgaben kommt, sollte Bedenkzeit erbeten werden.

Mitarbeitergespräche sind immer auch eine Chance. Zum Beispiel, um eine Prämie oder ein höheres Gehalt einzufordern, um über Fortbildungen zu sprechen oder um den Wunsch zu äußern, sich in eine andere Richtung als bisher zu entwickeln. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, um von Problemen im Arbeitsalltag zu berichten, etwa wenn man mehr Informationen braucht. Auf sachliche Weise kann man auch Kritik am Chef üben und Wünsche für die künftige Zusammenarbeit formulieren. Wer seine Bedürfnisse beim Mitarbeitergespräch nicht einbringt, verpasst die Gelegenheit, seinen Arbeitsplatz mitzugestalten.


Mitbestimmung

Was ist Mitbestimmung?
Arbeitnehmer können in den Unternehmen auf zwei Ebenen mit bestimmen: In Betriebsräten und Aufsichtsräten. Beide Gremien können mit entscheiden und so die Interessen der Arbeitnehmer mit einbringen. Das ist bei der Unternehmensstrategie ebenso wichtig, wie bei der Arbeitsplatzgestaltung.

Was ist betriebliche Mitbestimmung?
1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsrat, Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden in der privaten Wirtschaft. Darin sind unter anderem die Aufgaben, Rechte und die Wahl des Betriebsrates sowie Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten festgehalten. Nach dem Gesetz wird der Betriebsrat in Betrieben gewählt, die mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigen.

Was ist Unternehmensmitbestimmung?
In Deutschland ist die Mitbestimmung bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten durch den Aufsichtsrat geregelt. Dieser setzt sich aus Arbeitnehmern und Anteilseignern zusammen. Die Unternehmensmitbestimmung regelt unter anderem die Vertretung der Arbeitnehmer durch Wahlen in den Aufsichtsrat. Er beruft, berät und kontrolliert den Vorstand und prüft den Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft, darf aber nicht direkt in die Geschäftsführung eingreifen. Der Anteil der Mandate im Aufsichtsrat hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb ab. Bei der einfachen Mitbestimmung verfügt die Kapitalseite über eine Mehrheit, bei der paritätischen Mitbestimmung stellt die Arbeitnehmerseite 50 Prozent der Aufsichtsräte.


Mobbing

Was ist Mobbing?
Der Begriff Mobbing ist aus dem englischen Begriff „to mob“ abgeleitet und bedeutet jemanden „angreifen“, „bedrängen“. Mobbing zu definieren, ist nicht einfach, da Menschen sehr unterschiedlich auf Bedingungen im Betrieb und Unternehmen reagieren.
Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.

Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde?
Wenn Sie sich als Mobbing-Opfer fühlen, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat. Er kann eine Konfliktdiagnose durchführen und gegebenenfalls eine Mediation einleiten. Mitglieder der IG Metall können sich den Ratgeber Mobbing im Mitgliederbereich herunterladen. Sie können sich außerdem an ihre IG Metall vor Ort wenden.


Mutterschutz

Was ist Mutterschutz?
In Deutschland ist der Mutterschutz ein im Mutterschutzgesetz und in der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz festgelegtes Regelwerk, das die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis definiert. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Wie lange besteht Mutterschutz?
Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Entbindung. Für den Beginn ist der in der ärztlichen Bescheinigung angegebene voraussichtliche Termin der Entbindung maßgeblich. Falls die Entbindung früher als im ärztlichen Zeugnis angegeben erfolgt, so verlängern sich die Wochen nach der Geburt um diese Zeit. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sie sich die Zeit des Mutterschutzes auf zwölf Wochen nach der Geburt.


Mütterrente

Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten seit dem 1. Juli 2014 die sogenannte „Mütterrente“. Aber auch Väter können von der Regelung profitieren – dann, wenn ihnen Kindererziehungszeiten für ihre Kinder zugesprochen oder übertragen wurden.

 

Mit der Mütterrente sollen Mütter oder Väter, die aufgrund der Kindererziehung nicht erwerbstätig waren, in der Rente nicht wesentlich schlechter gestellt sein als kinderlose Arbeitnehmer. Konkret bekommen Mütter oder Väter seit dem 1. Juli 2014 einen weiteren Entgeltpunkt oder zwei Entgeltpunkte statt bisher einem auf dem Rentenkonto gutgeschrieben oder als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt.
Es werden damit zwei Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet – bisher war es bei vor 1992 geborenen Kindern nur ein Jahr. Für ab 1992 geborene Kinder werden bislang drei Jahre angerechnet; diese Regelung bleibt bestehen.

 

Die örtlichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten, ebenso wie die sogenannten Versichertenältesten. Sie kennen sich im Rentenrecht gut aus und sind oftmals aktive Kolleginnen und Kollegen der IG Metall oder anderer DGB-Gewerkschaften – Kontakt am besten bei der IG Metall vor Ort erfragen.