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Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit (Bewertungsstufe 2)

"Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit" bedeutet, periodisch (z.B. zeit- oder ereignisgebunden) oder in größerer Häufigkeit situationsbedingt mit anderen Beschäftigten in einen Informationsaustausch zu treten und/oder zur Lösung der eigenen oder einer gemeinsamen. Aufgabe mit ihnen zweckgebunden zusammenzuwirken.


Regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit Abstimmung (Bewertungsstufe 4)

„Regelmäßige Abstimmung" bedeutet periodisch vorhersehbare oder in größerer Häufigkeit erforderliche Abstimmungen.


Regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit sowie gelegentliche Abstimmung (Bewertungsstufe 3)

"Gelegentliche Abstimmung" bedeutet vereinzelte situationsbedingte (nicht periodisch wiederkehrende) Abstimmungen.