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Fachausbildung - zusätzliche (ERA - Anlage 1a)

Eine über die Berufsausbildung hinausgehende zusätzliche Fachausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Dadurch werden üblicherweise die Voraussetzungen geschaffen, eine höherwertige Arbeitsaufgabe auszuführen.


Fachkenntnisse - Bewertungsstufen 7 bis 12 (ERA Anlagen 1a und 1b)

Die für die Ausführung der übertragenen Arbeitsaufgabe erforderlichen Fachkenntnisse werden in der Regel durch Ausbildung (Berufsausbildung nach BBiG, Fachausbildung, Studium) erworben.

Ausbildung umfasst auch die erforderliche aufgabenspezifische Fort- und Weiterbildung.

Die erforderlichen Fachkenntnisse können auch auf anderem Wege erworben worden sein.

Soweit die Beschreibung einer Bewertungsstufe der Fachkenntnisse einen bestimmten Ausbildungsgang anspricht, ein Beschäftigter einen solchen aber nicht durchlaufen hat, ist seine Arbeitsaufgabe Gleichwohl dieser Bewertungsstufe zuzuordnen, wenn die übertragene Arbeitsaufgabe Anforderungen stellt, die dieser Stufe entsprechen.

Andererseits begründet ein bestimmter Ausbildungsgang für sich allein keinen Anspruch auf Zuordnung in eine bestimmte Bewertungsstufe, wenn die übertragene Arbeitsaufgabe diesen Ausbildungsgang nicht verlangt.


Fachliches Anweisen, Anleiten und Unterstützen von Beschäftigten (Bewertungsstufe 2)

Diese Stufe beinhaltet im Rahmen der eigenen Arbeitsaufgabe das fachliche Führen im Hinblick auf Anweisen, Anleiten und/oder Unterstützen gegenüber anderen Beschäftigten.

Üblicherweise handelt es sich in dieser Bewertungsstufe um Arbeitsaufgaben von Vorarbeitern im bisherigen gewerblichen und von Gruppenleitern im bisherigen Angestelltenbereich.

Gleichermaßen zählen auch die Arbeitsaufgaben solcher Beschäftigten dazu, denen zur Erfüllung eines bestimmten betrieblichen Aufgabenzweckes andere i.d.R. geringer qualifizierte Beschäftigte zugeteilt sind, .B. Maschinen- oder Anlagenführer mit Helfer; Techniker mit Servicepersonal .A. sowie die regelmäßige Betreuung von Auszubildenden, Praktikanten, Leiharbeitnehmer etc.


Fort- und Weiterbildung - aufgabenspezifische (ERA - Anlage 1a)

Die aufgabenspezifische Fort- und Weiterbildung beinhaltet Maßnahmen zum Erhalten, Erweitern sowie zum Anpassen der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe.