Du kannst das Glossar unter Verwendung des Index durchsuchen.

@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle

L

Laufzeit

Die Laufzeit ist die Dauer eines Tarifvertrages bzw. der Zeitraum, für den er mindestens gelten („laufen“) soll. Die (Mindest-) Laufzeit ergibt sich aus dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Beendigung; vgl. auch Nachwirkung.

Meist wird er für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Die Laufzeit ist gesetzlich nicht fixiert, sondern Sache der Verhandlungen und Stärke. Entgelttarifverträge laufen meist für zwölf Monate (schon mal für zwei Jahre). Rahmen- und Manteltarifverträge werden in der Regel für einen längeren Zeitraum vereinbart. Einige Verträge enthalten keine feste Laufzeit. Während der Laufzeit besteht für die jeweiligen Tarifinhalte Friedenspflicht.

Beispiele

  • „Dieser Tarifvertrag tritt am 01.05.2003 in Kraft und kann mit einer Frist acht Wochen, erstmals zum 29.02.2004 gekündigt werden.“ (Lohntarifvertrag holzbearbeitende Industrie Bayern 2003)
  • „Dieser Tarifvertrag ... tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Er hat eine Laufdauer bis zum 31. Januar 2005.“ (§ 6 Tarifvertrag Vermögenswirksame Leistungen Metall- und Eleketroindustrie Deutschland)


Zum Nachlesen

  • Däubler, TVR, Rn. 97 ff.
  • Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, § 4 Rn 30 ff.
  • Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 40
  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 277


Leistungsentgelt

Zusätzlich zum Grundentgelt erhalten alle Beschäftigten ein Leistungsentgelt (außerhalb der Metallund Elektroindustrie unterschiedlich bezeichnet als Leistungszulage, Akkord oder Prämie). Für die Ermittlung des Leistungsentgelts gelten in den Betrieben unterschiedliche Betriebsvereinbarungen. Diese Betriebsvereinbarungen richten sich nach den tariflichen Rahmenregeln, in denen u. a. festgelegt wird, welcher Mindestdurchschnitt des Leistungsentgelts für die jeweilige Beschäftigtengruppe mindestens erreicht werden muss.


Lineare Tariferhöhung

Bei einer linearen Tariferhöhung werden die Entgelte um den gleichen prozentualen Satz erhöht.

Der Gegensatz sind unterschiedliche Erhöhungs-Prozente oder Erhöhung um Festbetrag oder Mindestbetrag. Kehrseite ist, dass die absoluten Beträge zwischen den Entgeltgruppen größer werden.

Beispiel
„Die Löhne und Gehälter werden ab 01.04.2003 um 2,5 Prozent erhöht.“

Zum Nachlesen
Tarifverträge


Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

Bei einer Arbeitszeitverkürzung wird das durch die kürzere Arbeitszeit sonst entfallende Einkommen ausgeglichen; ist besonders bei Stunden- oder Wochenlohn nötig.

Wird bei generellen Arbeitszeitverkürzungen immer vereinbart; bei Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung teilweise nicht oder nur Teillohnausgleich. Nach (umstrittenen) BAG-Urteilen handelt es sich um keine übliche Tariferhöhung, sondern um „technischen Ausgleich“ und wird deshalb nicht auf übertariflicheZahlungen angerechnet.

Beispiele

Zum 01.10.1995 wurde in der Metall- und Elektroindustrie die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde von 36 auf 35 Stunden (also um 1/36tel) verkürzt. Der Lohnausgleich betrug 1/35tel = (36 x 100) / 35 = 2,86 Prozent. Um diesen Prozentbetrag stiegen die Löhne.
„Für die ... Arbeiter wird der Ecklohn (Lohngruppe 6) mit Wirkung vom

  • 01.01.1995 auf 18,14 DM
  • 01.10.1995 auf 18,66 DM ... festgesetzt.“ (§ 3 Lohnabkommen Metall- und Elektroindustrie Hessen vom 14.03.1995)


Zum Nachlesen

  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 277
  • BAG-Urteile vom 07.02.1996 – 1 AZR 657/95 – (Monatslohn, Metall- und Eleketroindustrie)
    03.06.1998 – 5 AZR 616/97 – (Wochenlohn, Druckindustrie)
    15.03.2000 – 5 AZR 557/98 – (Stundenlohn, Metall- und Eleketroindustrie Hessen)
  • abw. 09.08.2000 – 4 AZR 466/99 – (Stundenlohn, Sägeindustrie Niedersachsen/ Bremen)


Lohndrift

Lohndrift ist der Abstand zwischen den Steigerungsraten des Tarifeinkommen und des Effektiveinkommen.

Das Effektiveinkommen ist das, was die Beschäftigten tatsächlich bekommen. Es setzt sich zusammen aus tariflicher Grundvergütung, sonstigen tariflichen Leistungen samt Zulagen und Zuschlägen sowie übertariflichen Einkommensbestandteilen und Sozialleistungen.

Wie stark das Effektiv- vom Tarifeinkommen abweicht, hängt von der wirtschaftlichen Lage des einzelnen Unternehmens und der Gesamtwirtschaft ab.

Bei guter Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit bieten Firmen vor allem in größeren Betrieben und Ballungsräumen Einkommen über Tarif, um gutes Personal zu bekommen und ans Unternehmen zu binden („positive Lohndrift“). In wirtschaftlich schlechten Zeiten versuchen sie, freiwillige Leistungen und übertarifliche Lohnanteile abzubauen oder sogar untertarifliche Bezahlung durchzusetzen („negative Lohndrift“).



Lohnnebenkosten

Zu den Arbeitskosten gehören nicht nur die Entgelte, sondern auch die „Lohnnebenkosten“.

Allerdings ist dieser Begriff irreführend. Denn im Grunde handelt es sich um Bestandteile der Einkommen, die von den Beschäftigten erwirtschaftet und in den Tarifabschlüssen im Gesamtpaket berücksichtigt werden.

Rund 55 Prozent der Lohnnebenkosten sind betrieblich oder tarifvertraglich vereinbart: Sonderzahlungen wie das 13. Monatsentgelt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, vermögenswirksame Leistungen, Betriebsrenten oder Essens- und Fahrgeldzuschüsse.

Rund 45 Prozent sind gesetzlich festgelegt: Entgeltfortzahlungen bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen, die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.



Lohnstückkosten

Die Lohnstückkosten sind der Anteil der Entgelte an den Herstellungskosten einer Produkteinheit und definieren sich durch die Entwicklung der Produktivität (Arbeitsvolumen je Produkteinheit) und der Entwicklung der Entgelte.
Bei der Entwicklung der Lohnstückkosten nimmt Deutschland keineswegs einen Spitzenplatz ein.

Die Lohnstückkosten in der bundesdeutschen Metall- und Elektroindustrie waren seit den 90er Jahren stets rückläufig. Das hat sich erst ab 2009 verändert und die Lohnstückkosten sind seitdem gestiegen.

Allerdings ist der Anstieg von 8,8 Prozent im Zeitraum von 2005 bis 2015 – immerhin verteilt auf 10 Jahre – als moderat zu bezeichnen.

Die Renditesituation und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sind trotz des Anstiegs der Lohnstückkosten weiterhin stark, da sich andere Kostenkomponenten wie Refinanzierungskosten, Vormaterial- und Energiepreise sowie der Wechselkurs günstig entwickelt haben.