Tariflexikon
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LeistungsentgeltZusätzlich zum Grundentgelt erhalten alle Beschäftigten ein Leistungsentgelt (außerhalb der Metallund Elektroindustrie unterschiedlich bezeichnet als Leistungszulage, Akkord oder Prämie). Für die Ermittlung des Leistungsentgelts gelten in den Betrieben unterschiedliche Betriebsvereinbarungen. Diese Betriebsvereinbarungen richten sich nach den tariflichen Rahmenregeln, in denen u. a. festgelegt wird, welcher Mindestdurchschnitt des Leistungsentgelts für die jeweilige Beschäftigtengruppe mindestens erreicht werden muss. | |
Lineare TariferhöhungBei einer linearen Tariferhöhung werden die Entgelte um den gleichen prozentualen Satz erhöht. | |
Lohnausgleich für ArbeitszeitverkürzungBei einer Arbeitszeitverkürzung wird das durch die kürzere Arbeitszeit sonst entfallende Einkommen ausgeglichen; ist besonders bei Stunden- oder Wochenlohn nötig. Zum 01.10.1995 wurde in der Metall- und Elektroindustrie die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde von 36 auf 35 Stunden (also um 1/36tel) verkürzt. Der Lohnausgleich betrug 1/35tel = (36 x 100) / 35 = 2,86 Prozent. Um diesen Prozentbetrag stiegen die Löhne.
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LohndriftLohndrift ist der Abstand zwischen den Steigerungsraten des Tarifeinkommen und des Effektiveinkommen. Das Effektiveinkommen ist das, was die Beschäftigten tatsächlich bekommen. Es setzt sich zusammen aus tariflicher Grundvergütung, sonstigen tariflichen Leistungen samt Zulagen und Zuschlägen sowie übertariflichen Einkommensbestandteilen und Sozialleistungen. Wie stark das Effektiv- vom Tarifeinkommen abweicht, hängt von der wirtschaftlichen Lage des einzelnen Unternehmens und der Gesamtwirtschaft ab. Bei guter Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit bieten Firmen vor allem in größeren Betrieben und Ballungsräumen Einkommen über Tarif, um gutes Personal zu bekommen und ans Unternehmen zu binden („positive Lohndrift“). In wirtschaftlich schlechten Zeiten versuchen sie, freiwillige Leistungen und übertarifliche Lohnanteile abzubauen oder sogar untertarifliche Bezahlung durchzusetzen („negative Lohndrift“). | |
LohnnebenkostenZu den Arbeitskosten gehören nicht nur die Entgelte, sondern auch die „Lohnnebenkosten“. Allerdings ist dieser Begriff irreführend. Denn im Grunde handelt es sich um Bestandteile der Einkommen, die von den Beschäftigten erwirtschaftet und in den Tarifabschlüssen im Gesamtpaket berücksichtigt werden. Rund 55 Prozent der Lohnnebenkosten sind betrieblich oder tarifvertraglich vereinbart: Sonderzahlungen wie das 13. Monatsentgelt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, vermögenswirksame Leistungen, Betriebsrenten oder Essens- und Fahrgeldzuschüsse. Rund 45 Prozent sind gesetzlich festgelegt: Entgeltfortzahlungen bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen, die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. | |
LohnstückkostenDie Lohnstückkosten sind der Anteil der Entgelte an den Herstellungskosten einer Produkteinheit und definieren sich durch die Entwicklung der Produktivität (Arbeitsvolumen je Produkteinheit) und der Entwicklung der Entgelte. Allerdings ist der Anstieg von 8,8 Prozent im Zeitraum von 2005 bis 2015 – immerhin verteilt auf 10 Jahre – als moderat zu bezeichnen. | |