Arbeitsrechtslexikon
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SchwerbehindertenvertretungWas ist eine Schwerbehindertenvertretung? | |
SolidaritätWas ist Solidarität? Solidarität ist, wenn sich Menschen füreinander einsetzen und sich bei der Umsetzung ihrer Interessen unterstützen, auch wenn sie im Augenblick von einem Problem nicht betroffen sind. Solidarität ist das wichtigste Grundprinzip von Gewerkschaften. | |
SozialauswahlWas ist eine Sozialauswahl? Vor jeder ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat zu prüfen, ob der Arbeitgeber „soziale Gesichtspunkte“ ausreichend berücksichtigt hat. Erfolgt diese Sozialauswahl falsch oder gar nicht, kann und sollte der Betriebsrat innerhalb einer Woche der Kündigung widersprechen. Wenn gegen die Kriterien einer Sozialauswahl verstoßen wird, können Sie als Arbeitnehmer klagen. Sind Sie betroffen, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Betriebsrat beraten. | |
SozialwahlDie Sozialversicherungenwerden von ihren Mitgliedern finanziert. Damit diese nicht nur zahlen, sondern auch mitbestimmen, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen und Unfallversicherungen ein Versichertenparlament. Es entscheidet über den Haushalt und wählt den Vorstand. Die Parlamentsmitglieder kümmern sich um Einsprüche der Versicherten, verbessern den Arbeits- und Gesundheitsschutz, sorgen für Reha-Maßnahmen und neue Modelle der Gesundheitsversorgung. | |
SperrzeitWas ist Sperrzeit? Bei einer Sperrzeit zahlt die Arbeitsagentur eine Zeitlang kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Dabei wird die Auszahlung nicht um ein paar Monate verschoben, sondern es verringert sich die Gesamtzeit, in der Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird. | |
StandardisierungAlle machen die gleichen Handgriffe, alle die gleichen Bewegungen: Arbeitsprozesse vereinheitlichen (standardisieren) ist ein wichtiges Element ganzheitlicher Produktionssysteme (GPS). | |
StudierendenprojektFür Gewerkschaften sind Beschäftigte mit Hochschulabschluss oft nicht einfach zu erreichen. Wer seine Ausbildung an der Hochschule macht, erlebt Gewerkschaften oft erst mit dem Berufsstart. Mit ihrem Projekt geht die IG Metall daher an die Universitäten, Fachhochschulen und an die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Sie berät und unterstützt Akademikerinnen und Akademiker schon während ihrer Ausbildung und rund um Studium, BAföG oder Studentenjobs. Die Experten der IG Metall informieren Studentinnen und Studenten darüber, mit wieviel Geld sie als Berufsstarter in tarifgebundenen Betrieben rechnen können. Beispielsweise erklären sie, was in einem Arbeitsvertrag stehen muss und wie viel man später verdienen kann. Sie beantworten Fragen wie: „Haben Praktikanten Anspruch auf Urlaub?“ Und: Sie organisieren Betriebsbesichtigungen, bei denen Studierende mögliche Arbeitgeber kennenlernen können. Dual Studierende erhalten zudem Tipps und Informationen zu ihren Rechten, Pflichten und der Arbeit von IG Metall und Betriebsrat. Das Projekt ist der Anfang. Ziel ist, die Arbeit mit Studierenden in die Aufgaben der IG Metall aufzunehmen. | |
SynchronisationsverbotWas ist das Synchronisationsverbot?Das Synchronisationsverbot verhinderte, dass Leiharbeitsfirmen Beschäftigte nur für die Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Entleihbetrieb einstellten. Bereits im Jahr 1997 wurde das Synchronisationsverbot dahingehend gelockert, dass der Vertragsabschluss zwischen Leiharbeitnehmer/in und Leiharbeitsfirma mit dem Beginn der Verleihzeit an das Kundenunternehmen zusammenfallen kann. | |