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Tarifliche Niveaubeispiele (§ 3 Nr. 4)

Bei den tariflichen Niveaubeispielen handelt es sich um Arbeitsaufgaben, die von den Tarifvertragsparteien gemeinsam beschrieben, bewertet und in eine Entgeltgruppe eingestuft worden sind.

Die tariflichen Niveaubeispiele sind keine direkt betrieblich verwendbaren Aufgabenbeschreibungen: Sie sind vielmehr Orientierungshilfen und erläutern die korrekte Anwendung des ERA für die betriebliche Praxis. Darüber hinaus gehend haben sie keine unmittelbare Bedeutung für die Eingruppierung eines Beschäftigten. Maßgebend hierfür ist immer die Einstufung der konkreten betrieblichen Arbeitsaufgaben vor dem tatsächlichen arbeitsorganisatorischen Hintergrund des jeweiligen Betriebs.


Tätigkeit (§ 2)

Eine Tätigkeit im Sinne des ERA ist ein Teil der zu bewertenden (übertragenen und auszuführenden)

Arbeitsaufgabe, die i. d. R. für sich nicht eigenständig nach dem ERA-Punktbewertungsverfahren bewertet wird.


Tätigkeit - überwiegende (§ 2 Nr. 4 Abs. 1)

Das Prinzip der überwiegenden Tätigkeit ist maßgebend bei der Eingruppierung eines Beschäftigten mit mehreren verschiedenartigen Arbeitsaufgaben, die wegen des fehlenden unmittelbaren arbeitsorganisatorischen Zusammenhanges nicht ganzheitlich zu betrachten und verschiedenen Entgeltgruppen zugeordnet sind.

Maßgeblich für die Eingruppierung ist die Einstufung der Arbeitsaufgabe, deren Tätigkeiten einen zeitlichen Anteil von mehr als 50% der Arbeitszeit umfassen.

Gleichwertige Arbeitsaufgaben sind insoweit bei dieser Eingruppierung zusammenzufassen.