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K

Kaum Kommunikation und Zusammenarbeit (Bewertungsstufe 1)

„Kaum Kommunikation und Zusammenarbeit" bedeutet einfachen und formalen Informationsaustausch mit anderen Beschäftigten, z.B. bei der Übernahme und Abgabe der Arbeitspapiere, bei der Meldung von Störungen oder Unregelmäßigkeiten.


Kein Führen erforderlich (Bewertungsstufe 1)

Diese Stufe ist eine „Null-Stufe", da die Erforderlichkeit des Führens in seine verschiedenen Ausprägungen nicht zum Inhalt der Arbeitsaufgabe gehört.

Der Zuordnung zu dieser Bewertungsstufe widerspricht nicht

  • die nur kurzzeitige gelegentliche Zuordnung anderer Beschäftigte, z.B. Helfer bei Unterstützungsmaßnahmen,
  • die nur gelegentliche Betreuung von Auszubildenden, Praktikanten, Leiharbeitnehmer etc. während des Betriebsdurchlaufes.

Kenntnisse (ERA - Anlage 1a)

Die Kenntnisse werden durch das Wissen bestimmt, das auf Ausbildung und Erfahrung beruht sowie durch die Fähigkeit, dieses für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe einzusetzen.


Kommunikation (ERA - Anlagen 1a und 1b)

Kommunikation bestimmt den erforderlichen aufgabenbezogenen Austausch von Informationen zur Erfüllung der eigenen Arbeitsaufgabe.


Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung in hohem Maße (Bewertungsstufe 5)

„Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung in hohem Maße" beinhaltet über die Regelmäßigkeit hinausgehende besonders intensive, verschiedenartige und/oder komplexe Kooperationserfordernisse.


Können

Gemäß ERA-Anlage 1a wird mit dem Anforderungsmerkmal „Können" die Gesamtheit der erforderlichen Kenntnisse (Arbeits-/ Fachkenntnisse), Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, über die ein Beschäftigter verfügen muss, um die übertragene Arbeitsaufgabe ausführen zu können.

Das für die Ausführung der Arbeitsaufgabe erforderliche Können (Arbeits-/Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten) wird grundsätzlich durch „Anlernen" und/oder „Ausbildung" und/oder „Berufserfahrung" erworben. Zum „Anlernen" gehören das Einarbeiten und Einüben.