Tariflexikon
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EffektivlohnDer tatsächlich erzielte Arbeitsverdienst wird als Effektivlohn bezeichnet. Er setzt sich aus der tariflichen Grundvergütung, weiteren tariflichen Leistungen, etwa Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschlägen und übertariflichen Einkommensbestandteilen zusammen. Dagegen umfasst der Tariflohn nur die von den Tarifparteien ausgehandelten Bestandteile (inklusive tariflicher Sonderzahlungen). Der Effektivlohn ist ein wichtiger Indikator für Arbeitgeber und Beschäftigte. Dem Unternehmer zeigt er die Gesamtsumme seiner Personalkosten an, den Beschäftigten, wie viel Geld sie tatsächlich brutto bekommen. Der Abstand zwischen den Steigerungsraten des Effektiv- und des Tariflohns ist die Lohndrift (siehe Lohndrift). In den letzten Jahren sind die Effektivlöhne und -gehälter nicht im gleichen Maß gestiegen wie die tariflichen Einkommen. Übertarifliche Leistungen geraten mehr und mehr unter Druck. In wirtschaftlichen Krisen versuchen die Unternehmen zuerst, über Betriebsvereinbarungen Sonderzahlungen, die nicht tariflich festgelegt sind, zu kürzen. | |
EingruppierungMit der Einstellung erfolgt die Zuweisung einer Arbeitsaufgabe bzw. einer Tätigkeit. Damit verbunden ist die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe auf Basis des Entgeltrahmentarifvertrages (ERA). Grundlage für diese Einstufung sind die beschriebenen Arbeitsaufgaben. | |
EinigungsstelleKommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Beispiel bei der Leistungsentgeltgestaltung (Akkord, Prämie bzw. Kennzahlen, Beurteilung, Zielvereinbarung nach ERA) keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Diese besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Beisitzern des Arbeitgebers und des Betriebsrats. | |
Einmalzahlung / EinmalbetragEine Einmahlzahlung ist eine zusätzlich zur Tariferhöhung gezahlte Leistung (fester oder prozentualer Betrag, laufende Zahlung). Sie geht nicht in die Tariftabellen ein, wird also nicht Basis für die folgenden Tariferhöhungen. Übertarifliche Zahlungen können nicht auf sie angerechnet werden. Die Einmahzahlung ist von einer Pauschale zu unterscheiden, die anstelle der Entgelterhöhung gezahlt wird. (Besonderheiten bestehen bei der 2002 in der Metall- und Elektroindustrie vereinbarten ERA-Strukturkomponente)
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EinsteigertarifEin Einsteigertarif ist ein abgesenktes Tarifentgelt für neu eingestellte Beschäftigte, zum Beispiel mit einem Abschlag von bis zu 10 Prozent bzw. eine Entgeltgruppe für einen befristeten Zeitraum (bis zu einem Jahr). Wird beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen genutzt und vom Sachverständigenrat als arbeitsmarktpolitisches Zaubermittel gefordert. Ist bisher nur in einzelnen Tarifverträgen vereinbart (nicht in der Metall- und Elektroindustrie).
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EntgelteDas Entgelt von Beschäftigten wird auf Basis des Entgeltrahmentarifvertrages (ERA) festgelegt. Seit der flächendeckenden Einführung von ERA gehören Lohngruppen und Gehaltsgruppen der Vergangenheit an. Jede und jeder Beschäftigte hat seit ERA eine Entgeltgruppe. Alle Beschäftigten werden nach den gleichen Regeln einer Entgeltgruppe zugeordnet. Das heißt: gleiches Entgelt bei vergleichbarer Arbeitsaufgabe in Entwicklung, Produktion und Verwaltung. Grundlage der Einstufung in eine Entgeltgruppe nach ERA ist die Beschreibung der Arbeitsaufgabe. Der Arbeitgeber ist verpflichtet für alle Tätigkeiten eine entsprechende schriftliche Darstellung anzufertigen, die auch von den Beschäftigten eingesehen werden können. Bei ganzheitlicher Betrachtung der Arbeitsaufgabe müssen auch alle Teilaufgaben berücksichtigt werden. Die jeweilige Arbeitsaufgabe wird nach verschiedenen Bewertungsmerkmalen bewertet, aus deren Punktesystem sich schließlich die Entgeltgruppe ergibt. Die Bedingungen der Prämienzahlungen werden in Betriebsvereinbarungen festgelegt. | ||
Entgeltfortzahlung16 Wochen hatten die Metaller in Schleswig-Holstein 1956/57 gestreikt und für Arbeiter/innen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Form eines Zuschusses durchgesetzt. Erst seit 1970 hatten alle Beschäftigten gesetzlichen Anspruch auf volles Entgelt vom Arbeitgeber für sechs Wochen vom ersten Krankheitstag an. Diese Regelung wurde 1996 von der damaligen CDU/ FDP-Bundesregierung gekippt. Mit betrieblichem Druck und Protesten gegen die verschlechterte Rechtslage haben die Gewerkschaften mit neuen Tarifverträgen für 11,6 Millionen Beschäftigte die volle Entgeltfortzahlung gesichert. Die falsche politische Entscheidung wurde von der ersten rot-grünen Regierung korrigiert. | |
EntgeltrahmentarifvertragDer Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) hat mit seiner Einführung in der Metall- und Elektroindustrie die bis dahin gültigen unterschiedlichen Regeln zur Entgeltfindung von ArbeiterInnen und Angestellten abgelöst. | ||
ErgänzungstarifvertragEin Ergänzungstarifvertrag ist ein zusätzlicher Tarifvertrag zum Flächentarifvertrag mit (verbandsangehörigen) Unternehmen . Er enthält unternehmensspezifische Regelungen (zum Beispiel zur Arbeitszeit, Qualifizierung, Entgeltgrundsätzen, Beschäftigungssicherung). Innergewerkschaftlich wird der Begriff „Ergänzungstarifvertrag“ zum Teil fälschlich für Sondertarifverträge benutzt.
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ErklärungsfristDie Erklärungsfrist wird bei Abschluss des Tarifvertrags im Verhandlungsergebnis vereinbart. Beide (oder eine) Tarifpartei/en können sich innerhalb der Frist (meist zwischen einer und drei Woche/n) intern mit ihren zuständigen Gremien (Tarifkommission, Vorstand) beraten und/oder eine Urabstimmung durchführen.
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