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E

Einarbeiten (ERA - Anlage 1a)

Einarbeiten bedeutet das Vertrautmachen mit den zur Ausführung einer Arbeitsaufgabe vorgegebenen Arbeitsplatzbedingungen und Arbeitsabläufe. Es handelt sich dabei um einen zeitlich eng begrenzten Prozess, in dessen Verlauf die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten mit den für die Arbeitsaufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in Übereinstimmung gebracht werden.

Im Falle eines erforderlichen Anlernens zum Erwerb von Arbeitskenntnissen ist das Einarbeiten Teil der Anlerndauer.


Eingruppierung des Beschäftigten (§ 2 Nr. 3)

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Beschäftigten zu einer tariflichen Entgeltgruppe gemäß der ihm übertragenen und eingestuften Arbeitsaufgabe.

Die Eingruppierung des Beschäftigten entspricht grundsätzlich der Einstufung seiner Arbeitsaufgabe. Sie erfolgt bei mehreren Arbeitsaufgaben eines Beschäftigten, bei denen ein unmittelbarer arbeitsorganisatorischer Zusammenhang fehlt, statt einer ganzheitlichen Betrachtung nach eigenen Regeln (§2 Nr. 4 ERA, Entgeltgruppenzulage).

Die Eingruppierung des Beschäftigten hat Personenbezug und unterliegt deshalb dem Mitbestimmungsverfahren nach § 99 BetrVG ggf. modifiziert durch das besondere Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren gemäß § 7 ERA-ETV). In diesem Zusammenhang wird auch die Einstufung der Arbeitsaufgabe überprüft.


Einstufung der Arbeitsaufgabe (§ 3 Nr. 1)

Einstufung ist die Zuordnung einer gemäß dem tariflichen Punktbewertungsverfahren bewerteten Arbeitsaufgabe (= Arbeitsbewertung) zu einer Entgeltgruppe des ERA und hat als solche noch keinen direkten Personenbezug, der erst durch die Eingruppierung hergestellt wird.

Vorgegeben sind die tariflichen Entgeltgruppen EG 1 bis EG 14, denen jeweils Punktebündel hinterlegt sind. Entsprechend der im Ergebnis der Arbeitsbewertung bestimmten Gesamtpunktzahl wird die Arbeitsaufgabe somit einer der 14 Entgeltgruppen zugeordnet


Einüben (ERA - Anlage 1a)

Das Einüben ist Teil des Anlernens. Unter Einüben ist die mehrmals wiederholte Ausführung abgegrenzter Arbeitsvorgänge zu verstehen, damit diese im Rahmen einer Arbeitsaufgabe richtig und zielgerichtet ausgeführt werden.


Entgeltgrundsatz (§5 und 6)

Der Entgeltgrundsatz bestimmt sich dadurch, ob dem über das tarifliche Grundentgelt hinausgehenden Entgelt sachbezogene Bestimmungsgrößen oder Beurteilungsmerkmale für das Leistungsverhalten zugrunde liegen.

Die Entgeltgrundsätze werden unterschieden nach

  • Leistungsentgelt oder
  • Zeitentgelt.

(siehe auch Beeinflussbarkeit und Nachvollziehbarkeit)


Entgeltmethode (§ 5)

Die Engeltmethode beinhaltet die Art und Weise, wie ein Entgeltgrundsatz verwirklicht wird und wie die dazugehörigen Daten entwickelt werden. Die Entgeltmethode beschreibt also das Verfahren zur Durchführung eines Entgeltgrundsatzes.

Entgeltgrundsatz „Leistungsentgelt":

  • Akkordentgelt
  • Prämienentgelt und 
  • Zielvereinbarung I.

Entgeltgrundsatz „Zeitentgelt":

  • Zeitentgelt mit Leistungszulage
  • Zielvereinbarung II

(siehe auch Leistungsentgelt und Zeitentgelt)


Entwickeln von Zielen, zweckmäßiger Einsatz, Unterstützen, Fördern und Motivieren von Beschäftigten (Bewertungsstufe 4)

Im Unterschied zur Bewertungsstufe 3 handelt es sich um Führungsaufgaben, bei denen eigene Ziele entwickelt bzw. eigene Entscheidungen über Ziele innerhalb der eigenen Führungs- bzw. Organisationseinheit getroffen werden.

Davon unberührt bleibt, ob die Ziele aus übergeordneten Zielen im Rahmen einer betrieblichen Zielhierarchie „von oben nach unten" abgeleitet werden.


Erfüllung im Einzelnen vorgegeben (Bewertungsstufe 1)

Erfüllung der Arbeitsaufgabe im Einzelnen vorgegeben" bedeutet keinen bzw. kaum Handlungs- und Entscheidungsspielraum.

Typisch für diese Bewertungsstufe sind:

  • Die vorgeschriebene Reihenfolge der Bearbeitungsabläufe ist einzuhalten.
  • Die anzuwendenden Bearbeitungsverfahren/ Arbeitsmittel sind vorgegeben.
  • Die Ergebnisse/Ziele sind eindeutig vorbestimmt,

Erfüllung teilweise vorgegeben (Bewertungsstufe 3)

"Erfüllung der Arbeitsaufgabe weitgehend vorgegeben" bedeutet einen größeren Handlungs- und Entscheidungsspielraum.

Typisch für diese. Bewertungsstufe sind:

  • Es besteht mangels Vorgabe ein Spielraum zur Optimierung der Reihenfolge der Bearbeitungsabläufe.
  • Es besteht ein geringer Spielraum bei der Auswahl der anzuwendenden Bearbeitungsverfahren/Arbeitsmittel.
  • Die Ergebnisse/Ziele sind vorbestimmt.

Erfüllung weitgehend ohne Vorgaben selbstständig (Bewertungsstufe 5)

Erfüllung der Arbeitsaufgabe weitgehend ohne Vorgaben selbstständig" bedeutet einen erheblichen Handlungs- und Entscheidungsspielraum.

Typisch für diese Bewertungsstufe sind:

  • Es besteht mangels Vorgabe ein Spielraum zur Optimierung der Reihenfolge der Bearbeitungsabläufe
  • Es besteht ein Spielraum sowohl bei der Auswahl als auch bei der Gestaltung der anzuwendenden Bearbeitungsverfahren/Arbeitsmittel, da entsprechende Vorgaben fehlen.
  • Für die Ergebnisse/Ziele sind nur allgemeine Rahmenvorgaben gegeben.


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